Rechtsanwälte Seubert & Storz in Langenargen

Persönliche Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung am Bodensee seit 1993

Unsere Kanzlei wurde im Jahr 1993 als Allgemeinkanzlei gegründet. Wir sind vorwiegend zivilrechtlich tätig.

Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Beratung als auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung unserer Mandantschaft auf nahezu sämtlichen Rechtsgebieten.

Folgende Rechtsgebiete bilden wir Schwerpunktmäßig ab:

Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie bei familienrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie weiteren familienrechtlichen Angelegenheiten.

Mehr zum Familienrecht →

Erbrecht

Bei Fragen rund um Erbschaft, Nachlass und erbrechtliche Gestaltung beraten wir Sie persönlich und unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen.

Mehr zum Erbrecht →

Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen und unterstützen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Klärung arbeitsrechtlicher Konflikte.

Mehr zum Arbeitsrecht →

Mietrecht

Bei rechtlichen Fragen zwischen Mietern und Vermietern sowie bei weiteren mietrechtlichen Angelegenheiten unterstützen wir Sie mit individueller Beratung und Vertretung.

Mehr zum Mietrecht →

Verkehrsrecht

Nach Verkehrsunfällen sowie bei weiteren straßenverkehrsrechtlichen Fragestellungen beraten und vertreten wir Sie bei der Durchsetzung und Abwehr rechtlicher Ansprüche.

Mehr zum Verkehrsrecht →

Forderungsbeitreibung

Wir unterstützen Privatpersonen und Unternehmen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung offener Forderungen.

Mehr zur Forderungsbeitreibung →

Weitere Rechtsgebiete wie Arzthaftungsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Versicherungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Vertragsgestaltung u.a können wir ebenfalls zu unseren Kompetenzen zählen

Aufgrund unserer geographischen Lage stehen wir in ständiger Kooperation mit der Schweizer Kanzlei 
Nater & Pedolin und arbeiten häufiger mit österreichischen Kollegen zusammen.

Wir rechnen unsere Leistungen auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab oder - soweit gesetzlich zulässig - in Abstimmung mit unserer Mandantschaft auf der Grundlage eines Zeithonorars oder einer Gebührenvereinbarung.

Vertretungsberechtigt:
Bei allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland

Rechtsberatung vereinbaren

Sie benötigen rechtliche Beratung oder möchten Ihren Fall persönlich mit uns besprechen?

Nehmen Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular Kontakt mit unserer Kanzlei in Langenargen auf. Wir melden uns bei Ihnen zurück.

Rechtsanwälte Seubert & Storz
Marktplatz 12
88085 Langenargen
Telefon: +49 7543 1630