Unsere Kanzlei wurde im Jahr 1993 als Allgemeinkanzlei gegründet. Wir sind vorwiegend zivilrechtlich tätig.

Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Beratung als auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung unserer Mandantschaft auf nahezu sämtlichen Rechtsgebieten, insbesondere

Forderungsbeitreibung, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arzthaftungsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Versicherungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Vertragsgestaltung u.a.

Aufgrund unserer geographischen Lage stehen wir in ständiger Kooperation mit der Schweizer Kanzlei 
Nater & Pedolin und arbeiten häufiger mit österreichischen Kollegen zusammen.

Wir rechnen unsere Leistungen auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab oder - soweit gesetzlich zulässig - in Abstimmung mit unserer Mandantschaft auf der Grundlage eines Zeithonorars oder einer Gebührenvereinbarung.

Vertretungsberechtigt:
Bei allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland

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Rechtsanwalt Seubert

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Rechtsanwältin Storz

 
  • Abitur in Friedrichshafen

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz

  • Referendariat beim Landgericht Ravensburg

  • Rechtsanwalt seit 1988

Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte:

  • Forderungsbeitreibung

  • Familienrecht

  • Arbeitsrecht

  • Mietrecht

  • Straßenverkehrsrecht

Weitere Tätigkeiten:

Familienstand:

  • Verheiratet seit 1992

  • Vater dreier Kinder 

Kontakt: ra-seubert@t-online.de

 
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  • Abitur in Friedrichshafen

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg

  • Referendariat beim Landgericht Ravensburg

  • Rechtsanwältin seit 1986

Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte:

  • Erbrecht

  • Sozialrecht

  • Familienrecht

Weitere Tätigkeiten:

Familienstand:

  • Verheiratet seit 1981

  • Mutter dreier Kinder

Kontakt: storz@raeseubert-storz.de