Unsere Kanzlei wurde im Jahr 1993 als Allgemeinkanzlei gegründet. Wir sind vorwiegend zivilrechtlich tätig.
Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Beratung als auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung unserer Mandantschaft auf nahezu sämtlichen Rechtsgebieten, insbesondere
Forderungsbeitreibung, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arzthaftungsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Versicherungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Vertragsgestaltung u.a.
Aufgrund unserer geographischen Lage stehen wir in ständiger Kooperation mit der Schweizer Kanzlei
Nater & Pedolin und arbeiten häufiger mit österreichischen Kollegen zusammen.
Wir rechnen unsere Leistungen auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab oder - soweit gesetzlich zulässig - in Abstimmung mit unserer Mandantschaft auf der Grundlage eines Zeithonorars oder einer Gebührenvereinbarung.
Vertretungsberechtigt:
Bei allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland